Kämmerer Busch erläutert, dass im vierten Quartal 2025 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung neu gefasst wurde. Hierbei habe die Thematik der Zwischenzähler eine spezielle Rolle gehabt. Insgesamt seien viele Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern hierzu eingegangen, wobei hervorzuheben ist, dass diese durchweg positiv gewesen seien. Lediglich der Einbau von fest installierten Wasserzählern führte zu kritischen Äußerungen. Die Wasserleitungen seien oftmals unterputz verlegt worden, sodass der Einbau eines Zwischenzählers im hausinneren durch eine Fachfirma einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht hätte. Insofern sei zu überlegen, ob der in der Vorlage dargestellte Passus aus der Satzung herausgenommen werde. Durch die Streichung dieser Passage könnten die Grundstückseigentümer auch weiterhin Zwischenzähler nutzen, welche sich im Außenbereich des Hauses befinden.
Nach einem Dank aus dem Haushaltsausschuss für den lösungsorientierten Vorschlag, lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, über den Beschlussvorschlag abstimmen.