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Frau Dierßen stellt die Entwicklung der Grundsteuererträge seit dem Erlass der Hebesatzsatzung und angenommener aufwandsneutraler Hebesätze dar. Aufgrund der Grundsteuerreform sei die Neuberechnung der Hebesätze notwendig gewesen. Der Ansatz der Grundsteuererträge sei in 2024 bei 3.798.800 € gewesen. Aus dem derzeitigen Ergebnis für 2025 und des vorläufigen Ergebnisses für 2026 ergebe sich ein durchschnittlicher Grundsteuerertrag von 3.740.450 €. Aufgrund von nachträglichen Veranlagungen in 2026 für das Jahr 2025 werde ein Durchschnittswert präferiert. Grundsätzlich hätte der Ertrag in den Jahren 2025 und 2026 identisch zu dem Grundsteuertrag aus 2024 sein sollen, da ein aufwandsneutraler Hebesatz errechnet wurde. Allerdings ergibt sich eine Abweichung von 58.000 € vom Ansatz 2024. Unter Beachtung der vom Finanzamt übermittelten Messbeträge sei ein Hebesatz von 285 von Hundert notwendig, um einen Grundsteuerertrag von 3.798.800 € zu generieren. Weiterhin merkt Frau Dierßen an, dass eine Anpassung der Hebesatzsatzung bis zum 30.06.2026 möglich sei.

Ratsherr Kroon bedankt sich für die Darstellung dieses komplexen Themas. Im Rahmen der Grundsteuerreform sei deutlich geworden, dass einige Grundstückseigentümer von der Reform profitieren und andere eine Mehrbelastung hätten. Es sei aber wichtig zu betonen, dass die veränderten Messbeträge Grundlage hierfür sein. Er stelle einen Antrag zur Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B auf jeweils 285 von Hundert.

Ratsherr Piepers schließt hieran an und weist darauf hin, dass die in 2024 durchgeführte Berechnung eines aufwandsneutralen Hebesatzes vorsichtig erfolgte und die Aufwandsneutralität nachträglich betrachtet nicht umfassend gegeben sei. Zudem sei eine Anpassung des Hebesatzes auf 285 von Hundert geringfügig und habe positive Auswirkung auf den kommunalen Haushalt.

Diesem kann sich Ratsherr Schmidt-Berg nicht anschließen, da er eine Steuererhöhung nicht anvisiere. Zudem sei fraglich, ob bei einer durchschnittlichen Betrachtung weitere Jahre mit einfließen könnten. Insgesamt seien Schwankungen nicht immer vermeidbar.

Auch Ratsfrau Kundt-Bergmann sieht eine Steuererhöhung als Last der Bürgerinnen und Bürger und diese treffe einige Grundstückseigentümer stärker als andere.

Ratsherr Lukoschus kann sich diesem anschließen und sieht eine Schwankung in den dargestellten Zahlen.

Kämmerer Busch merkt an, dass die Grundsteuererträge planbar seien und bereits die voraussichtlichen Erträge für 2027 vorlägen.

Nach einer sich hieraus ergebenen Diskussion, lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, über den Antrag des Ratsherrn Kroon abstimmen. Antrag: „Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sollen für das Jahr 2026 auf 285 von Hundert korrigiert werden.“

Der Antrag wird mit 4 JA-Stimmen und 7 NEIN-Stimmen abgelehnt.

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Beschluss
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