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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die anliegende Haushaltssatzung 2017 wird beschlossen.

 

Darüber hinaus nimmt die Stadt Westerstede die Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- u. – kassenverordnung in Anspruch, wonach die geringwertigen Vermögensgegenstände (150-1000 €) nach wie vor als Sammelposten geführt werden dürfen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n