Hinweis:
Mit Datum vom 12.05.2022 ist ein Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe SPD, UWG, Grüne und FDP zu diesem Tagesordnungspunkt eingegangen, der am 13.05.2022 als Anlage hinzugefügt wurde.
Mit beiliegendem Schreiben beantragt die CDU-Stadtratsfraktion die Senkung der Krippenbeiträge ab 01.08.2022. Hierzu wäre die Anlage 3 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätze zu ändern. Der Vorschlag für die in der Anlage 3 der Gebührensatzung bezifferten Beiträge der CDU-Stadtratsfraktion ist ebenfalls der Anlage beigefügt. Hier wurde sich an den vorherigen Regelgebühren aus dem Kindergartenjahr 2019/2020 der Einkommensstufe 7 orientiert und je Einkommensstufe 10% abgesetzt.
Ebenfalls liegt ein Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer auf Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Vorgeschlagen wird hier, die Beträge in den jeweiligen Einkommensstufen um jeweils 10% zu reduzieren und als Basis für die Anpassung den Betrag aus der damaligen Höchststufe 7 nun auf die jetzige Höchststufe 9 zu übertragen und in 10% Schritten bis zur Einkommensstufe 0 anzuwenden. Bei den längeren Betreuungszeiten soll sich der Basisbetrag jeweils um 20 € je halbe Stunde mehr Betreuungszeit erhöhen.
Beide Anträge zielen auf die Änderung der Anlage 3 der Gebührensatzung und damit die Gebührenhöhe ab. Die Anzahl der aktuellen 9 Einkommensstufen und die Netto-Betrachtung der Einkommen werden als sinnvoll angesehen.
Die an das Gesetz gebundenen Vorgaben zur Erhebung der Krippengebühren sind in der derzeit gültigen Gebührensatzung berücksichtigt. Die Höhe der Gebühren ist politisch zu entscheiden. Die Entscheidung ist lediglich daran gebunden, dass die Höhe der Beträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit nach sozialen Gesichtspunkten zu bemessen ist und der Höchstbetrag die tatsächlichen Betreuungskosten nicht übersteigt.
Für die Entscheidung ist anzumerken:
- § 6 Abs. 4 der Satzung sieht eine Änderung der Benutzungsgebühren um den Prozentsatz vor, um den die Personalkosten für Erzieher*innen angepasst werden. Die Tariferhöhung betrug 1,8 % zum 01.04.2022 und ist noch nicht berücksichtigt.
- Bisher sind die Einkommensstufen 0 und 1 in gleicher Höhe beziffert worden, weil die wirtschaftliche Jugendhilfe den Mindestsatz der zuzahlenden Gebühren abdeckt und eine Gleichbehandlung der hierfür Berechtigten mit denen der Einkommensstufe 1 Einzustufenden herbeigeführt werden sollte. Der Vorschlag der CDU-Stadtratsfraktion sieht hier eine Änderung vor, die diskutiert werden müsste.
- Bisheriger politischer Wille war, den Mindestbetrag nicht niedriger zu bemessen, als den Beitrag für einen Tagespflegeplatz, um hier keine Konkurrenzsituation für das ohnehin schon sehr rückläufige Angebot der Tageseltern zu schaffen.
- Bei einer Änderung der Satzung wären auch redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen, da das KiTaG novelliert wurde.
- Die in der Anlage 3 bezeichneten Elternbeiträge für die Kita Jahnallee müssten separat für die neue Halbtagsgruppe ohne flexible Betreuungszeiten ausgewiesen werden.
- Ebenfalls ist Anlage 1 Mittagsverpflegung zu ändern. Nach der jährlichen Kalkulation müsste die monatliche Pauschale auf 75 € angehoben werden.
- Die Ammerland-Klinik hat ihre Kalkulation für die neue Einrichtung „Hössennest“ auf die Gebührenhöhe der Stadt Westerstede abgestellt. Hier wären Mindereinnahmen zu erwarten.
- Die zum 01.08.2021 berechneten Einkommenseinstufungen stellen sich wie folgt dar:
Stufe | brutto ca. | netto | mtl. netto ca. | Anzahl der Fälle | | davon beitragsfrei seit Dezember 2021 |
0 | wirtschaftl Jugendhilfe | | | 16 | | 6 |
1 | bis 32.000 € | bis 25.000 € | bis 2.083 € | 45 | | 4 |
2 | bis 44.000 € | bis 30.000 € | bis 2.500 € | 20 | | 2 |
3 | bis 54.000 € | bis 35.000 € | bis 2.916 € | 20 | | 0 |
4 | bis 67.000 € | bis 40.000 € | bis 3.333 € | 14 | | 2 |
5 | bis 80 000 € | bis 45.000 € | bis 3.750 € | 13 | | 4 |
6 | bis 100 000 € | bis 50.000 € | bis 4.166 € | 14 | | 1 |
7 | bis 110 000 € | bis 55.000 € | bis 4.583 € | 8 | | 2 |
8 | bis 125 000 € | bis 60.000 € | bis 5.000 € | 4 | | 0 |
9 | über 125 000 € | ab 60.001 € | ab 5.001 € | 7 | | 1 |
9 | ohne vollständige Unterlagen | | | 16 | | 1 |
| | | | 177 | | 23 |
Nach den ersten Hochrechnungen sind bei dem Berechnungsbeispiel der CDU-Stadtratsfraktion Mindereinnahmen in Höhe von ca. 210.000 € pro Kindergartenjahr zu erwarten, die nicht im Teilbudget 220 ausgeglichen werden können. Für das Haushaltsjahr 2022 würde dies ein Defizit von rd. 87.500 € bedeuten.
Hinweis:
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich bei dem Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe auf ca. 52.000 € Mindereinnahmen pro Kindergartenjahr. Für das Haushaltsjahr 2022 wären Mindereinnahmen in Höhe von ca. 21.600 € zu erwarten.