Die öffentliche Auslegung des Verfahrens - 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes 68 - wurde im Zeitraum vom 20.08.2021 bis einschl. 21.09.2021 durchgeführt. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 in zwei Teilbereiche zu teilen und den Teilbereich A erneut auszulegen. Der Teilbereich B wurde zunächst zur weiteren planungs- und eigentumsrechtlichen Klärung zurückgestellt; es wird auf die Vorlagen Nr. 21/0980-01 bis 03 verwiesen.
Die erneute Auslegung des Teilbereichs B wurde im Bauausschuss am 25.04.2022 vorberaten, durch den Verwaltungsausschuss am 26.04.2022 beschlossen und vom 20.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 durchgeführt. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Vorwiegend handelte es sich hier um die Erweiterung der straßenseitigen überbaubaren Grundstücksfläche, Änderungen zu Maßnahmen zum passiven Schutz vor Verkehrslärm und zu Ausführungen der Oberflächenentwässerung.
Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 07.06.2022 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Ergänzung 10.06.2022
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen. Aus den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben sich keine Änderungen ergeben, die eine erneute Auslegung erfodern. Die entsprechende Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde beigefügt.
Ergänzuung 11.07.2022
Eine verspätete Stellungnahme der Autobahn GmbH ist eingegangen, die als Anlage angefügt ist. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen.
Die Fläche der Ersatzaufforstung wurde seitens des Vorhabenträgers mitgeteilt. Es handelt sich um eine Teilfläche entlang eines bestehenden Waldes im Ortsteil Torsholt mit ca. 0,25ha Größe. Die Lage ist dem untenstehenden Plan zu entnehmen.
Weiterhin wurde das Gesamtdokument eingefügt.
Lageplan Ersatzaufforstung

Zur zeitlichen Beratungsfolge der Bauleitplanung ist zu erwähnen, dass es seitens der Verwaltung beabsichtigt ist, die beiden Teilbereiche zur besseren Lesbarkeit wieder in einem Planwerk zusammenzuführen und beide Planungen innerhalb einer Sitzung abschließend zu beraten und als Satzung zu beschließen bzw. den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
Die Vorbereitung des Satzungs- bzw. des Feststellungsbeschlusses für den Teilbereich A und der FNP-Änderung hat bereits durch die Beschlussvorlage Nr. 21-0980-02 stattgefunden und wird durch diese Vorlage mit dem Zusatz der Zusammenführung der Teilbereiche nochmals durch den Verwaltungsausschuss bestätigt und anschließend durch den Rat beschlossen.
Die Tabellen mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen der Auslegung des Gesamtplanes aus dem August 2021 sowie die entsprechenden Tabellen der erneuten Auslegung des Teilbereiches A sind dieser Vorlage vollständigkeitshalber ebenfalls beigefügt und sind entsprechend Bestandteil des Satzungs- und des Feststellungsbeschlusses.