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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag der KoWeSch-Runde wird entsprochen. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die Mittel in Höhe von jeweils bis zu maximal 30.000 € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 für den Einsatz von Freiwilligendienstlern an den Westersteder Schulen zur Entlastung der Lehrkräfte und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler einzuplanen. Danach erfolgt eine Evaluation des Projektes.

Der Einsatz der Freiwilligendienstler liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung und ist von diesen selber zu regeln und organisieren.

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Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung in Schulen und Kitas hatte sich der Schulaus­schuss in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, die Antragsberechtigten zu moti­vieren, Förderanträge zur Behebung von Entwicklungs- und Sprachdefiziten aus dem Sonderfonds Bildung zu stellen.

 

Die Schulleitungen der Westersteder Schulen beantragen diesbezüglich nunmehr die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltmitteln in Höhe von jeweils 30.000 € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025. Diese Mittel sollen für den Einsatz von Freiwilligendienstlern (FSJ oder BFD) zur Entlastung der Lehrkräfte und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass die Lehrkräfte durch eine stetige Zunahme von nicht pädagogischen Tätigkeiten enorm belastet seien und dadurch wertvolle Zeit für die pädago­gische Arbeit mit Schülerinnen und Schüler verloren gehe.

 

Beispiele für diese nichtpädagogischen Tätigkeiten sind im anliegenden Antrag aufgeführt. Durch den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden (FSJ oder BFD) würden die Lehrkräfte entlastet und können sich wieder mehr dem eigentlichen pädagogischen Auftrag widmen.

 

Der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in öffentlichen Schulen ist in dem anliegenden Runderlass geregelt, der noch bis Ende 2024 gültig ist. Ferner ist die anliegende Hand­reichung zu beachten.

 

Die Schulleitungen stellen sich bei dem Einsatz eine Kooperation mit einem außer­schulischen Partner gemäß Nr. 2 d oder Nr. 3 c des Runderlasses vor. In diesem Fall müssten sich die Schulen einen außerschulischen Partner suchen, mit dem sie einen Kooperationsvertrag abschließen. Im Rahmen einer solchen Kooperation können die Freiwilligendienstler auch stundenweise an mehreren Schulen als Tätigkeitsort eingesetzt werden.

 

Den Freiwilligen ist ein angemessenes Taschengeld von derzeit maximal 438,00 Euro monatlich zu zahlen. Die Kosten sind aus dem den Schulen zugewiesenen Budget des Landes zu tragen. Da dieses Budget bei Weitem nicht ausreicht, werden Mittel aus dem „Sonderfonds Bildung“ hierfür beantragt.

 

Grundsätzlich ist der Antrag nach der Richtlinie der Stadt Westerstede zum „Sonderfonds Bildung“ förderfähig, soweit hier keine Landesaufgaben übernommen werden.

 

Der Einsatz der Freiwilligendienstler liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung und ist von diesen auch personalrechtlich selbst zu regeln und zu organisieren. Die Stadt Westerstede kann aufgrund der dafür fehlenden Voraussetzungen nicht die Arbeitgeberfunktion übernehmen. Gegenstand des Antrages kann also nur eine finanzielle Förderung sein. Beantragt wurde eine Förderung für die Jahre 2024 und 2025. Danach wäre das Projekt zu evaluieren.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Investitionen

 

Auswirkungen Ergebnishaushalt

 

 

 

 

HH-Jahr 2024

HH-Jahr 2025

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

 

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

 

Anschaffungs-/Herstellungs-kosten

 

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

 

Zuwendungen

 

 

Aufwand

 -30.000

 -30.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 -30.000

 -30.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 

Ja

Nein

 

Die Mehraufwendungen von jeweils 30.000 € können nicht anderweitig aus dem für das Jahr 2024, bzw. für das Jahr 2025, festgelegten Budget 220 ausgeglichen werden. Diese sind jeweils aus Mitteln des Sonderfonds Bildung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 im Produkt 24310 – Schulverwaltung – einzuplanen.

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Anlage/n

- Antrag der KoWeSch-Runde

- Runderlass MK vom 01.08.2019 – 14-03404 (49) – VORIS 22410

- Handreichung  vom 01.01.2022