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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufstellung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 133 Garnholt, Garnholter Damm, mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt

 

Über die bauliche Entwicklung in den Dörfern wurde in den vergangenen Sitzungen des Bauausschusses des Öfteren berichtet. Insbesondere wurden die teils langwierigen Grundstücksankaufgespräche thematisiert. Nunmehr ist der Grunderwerb für eine bauliche Entwicklung im Bereich Garnholt, Garnholter Damm / Schollpadd, derart gesichert, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Nachfolgender Geltungsbereich wurde, auch in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland, entwickelt:

 

Skizze

 

Es ist vorgesehen, insgesamt sieben Baugrundstücke mit einzelnen Bauteppichen zu entwickeln sowie den bestehenden Feuerlöschteich in seinem Bestand zu sichern und ggf. weiter auszubauen (erf. Regenrückhaltung). Von der Grundstruktur soll ein dörfliches Wohngebiet in Anlehung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 121 – Linswege, Göhlenkamp – ausgewiesen werden. Insbesondere haben sich die dortigen örtlichen Bauvorschriften in der Praxis bewährt. Der Bebauungsplan ist als Anlage beigefügt.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses wird die Verwaltung die Vorentwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung ausfertigen und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorstellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Kostenträger ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH

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Anlage/n

Bebauungsplan Nr. 121 – Linswege, Göhlenkamp