Die im untenstehenden Geltungsbereich liegende Fläche steht im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, die nunmehr als Wohngebiet mit ortstypischer Bebauung entwickelt werden soll.
Die letzte Ausweisung von städtischen Baugebieten in Ocholt wurde 2014 geplant; sämtliche Bauplätze sind seit geraumer Zeit vergeben.
Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde gebeten, die Planungsrahmenbedingungen sowie die Vorentwürfe der Bauleitplanung in der Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.
Vorab wird jedoch bereits mitgeteilt, dass die verkehrliche Haupterschließung von der Straße „Burnhörn“ erfolgen wird; von der „Westersteder Straße“ ist lediglich eine Fuß- und Radfahrverbindung sowie ein Leitungsrecht für die Ver- und Entsorgung vorgesehen, um eine Querverbindung zur „Westersteder Straße“ zu schaffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Oberflächenentwässerung des Geltungsbereiches im Verfahren näher zu prüfen ist, da die hydraulische Leitungsfähigkeit der umliegenden Vorfluter schon jetzt eingeschränkt ist. Ein entsprechendes Entwässerungskonzept wird zur Veröffentlichung im Internet (zweiter Verfahrensschritt) vorgelegt.
Es wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Beteiligungsverfahren zu beschließen
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