Für das Budget 120 (Hauptamt) stehen für das Haushaltsjahr 2026 nach der Rahmenvorgabe folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
| Erträge 2026 | Aufwendungen 2026 | Ergebnis 2026 |
Rahmenvorgabe | 71.800 € | 1.030.800 € | - 959.000 € |
Abschreibungen und Auflösungserträge sind in der o. g. Rahmenvorgabe nicht enthalten.
Die aktuelle Haushaltsplanung erfordert für 2026 Mittelanmeldungen in folgender Höhe:
| Erträge 2026 | Aufwendungen 2026 | Ergebnis 2026 |
Rahmenvorgabe | 71.800 € | 1.030.800 € | - 959.000 € |
Aktuelle Budgetplanung | 71.800 € | 1.073.800 € | - 1.002.000 € |
Abweichung | 0 € | 43.000 € | -43.000 € |
Im Ertragsbereich werden u. a. Mieten und Nutzungsentgelte sowie Erstattungen vom Land (z. B. für Wahlen) und interne Leistungsverrechnungen abgebildet. In diesem Bereich sind für das Haushaltsjahr 2026 keine maßgeblichen Veränderungen zu erwarten.
Die Planung im Aufwandsbereich berücksichtigt u. a. notwendige Anpassungen und Fortschreibungen im Bereich Hauptverwaltung. Durch interne Verschiebungen und Minderaufwendungen aufgrund abgeschlossener Projekte können Teile der Aufwendungen kompensiert werden. Es verbleiben reale Mehraufwendungen von + 43.000 €, die sich u. a. aus folgenden Veränderungen ergeben:
- Ausstattung/Austausch mobiler Endgeräte (z. B. iPads):
Austausch und Ersatzgeräte für Ratsmitglieder (Ratsperiode 2026 - 2031) und Auszubildende
| + 10.000 € |
- Abgaben/Versicherungen (Rathaus Zum Stadtpark):
Aufwand durch Versicherungsanpassungen und Fernüberwachung
| + 12.000 € |
- Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz:
Gestiegene Beratungs- und Schulungskosten u. a. Hössensportzentrum und Baubetriebsamt
| + 12.000 € |
- Mitgliedsbeiträge:
Erhöhung von Beiträgen z. B. infolge steigender Einwohnerzahlen
| + 2.000 € |
- Reise- und Fahrtkosten:
Fluktuationsbedingt gestiegene Kosten durch vermehrte Dienstreisen im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten)
| + 2.000 € |
- Schulungen im Bereich E-Akte/IT-Sicherheit:
Fortführung der Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Akte und Schulungen zur IT-Sicherheit
| + 5.000 € |
Die übrigen Veränderungen innerhalb des Budgets sind auf Abschreibungen und Auflösungserträge zurückzuführen. Abweichungen in diesem Bereich beruhen auf der bilanziellen Fortschreibung des Vermögensbestandes und sind nicht zahlungswirksam.