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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Wahlgebiet der Stadt Westerstede für die Kommunalwahl am 13. September 2026 wird in einen Wahlbereich eingeteilt.

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Sachverhalt

Eine Entscheidung über die Anzahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche darf gemäß § 7 Abs. 5 NKWG erfolgen, wenn der Wahltag bestimmt ist und die Zahl der zu wählenden Abgeordneten feststeht.

 

Der Wahltag wurde von der Nds. Landesregierung für den 13. September 2026 festgelegt. Gem. § 46 Abs. 1 NKomVG sind für die Stadt Westerstede bei 24.052 Einwohnern (Stichtag 30.06.2025) 34 Abgeordnete zu wählen.

 

Bei einer Zahl ab 34 Abgeordneten können im Sinne des § 7 Abs. 2 NKWG ein oder zwei Wahlbereiche gebildet werden.

 

Bei den zurückliegenden Kommunalwahlen (2016 und 2021) wurde jeweils ein Wahlbereich gebildet. Die Vorteile eines Wahlbereichs (z. B. keinerlei Splittung von Straßen, einfache Nachvollziehbarkeit/Transparenz für die Wählenden, reduzierter Verwaltungsaufwand) gelten weiterhin.

 

Verwaltungsseitig wird auch für die Kommunalwahlen 2026 die Bildung eines Wahlbereichs empfohlen. 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlage/n