Der Rat der Stadt Westerstede beruft Frau Lea Bausch mit Wirkung zum 1. April 2026 zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Westerstede.
Sachverhalt ...
Sachverhalt
Nach erfolgter Einstellung von Frau Lea Bausch als Tarifbeschäftigte der Stadt Westerstede ist die Berufung zur Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen.
Gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beruft der Rat die Gleichstellungsbeauftragte (§ 8 Abs. 2 NKomVG).
Die Berufung soll mit Wirkung zum 1. April 2026 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ...
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen über die bereits mit der Einstellung verbundenen Personalaufwendungen hinaus.
Anlage/n ...
Anlage/n
Stadt WesterstedeAm Markt 226655 WesterstedeT. 04488 55-0F. 04488 55-55