Ende des Jahres 2016 wurde bereits die Aufstellung des o.g. Bauleitplanverfahrens beschlossen, siehe Vorlage Nr. 16/0014. Nunmehr ist der Grunderwerb gesichtert und die Bauleitplanung kann insofern weitergeführt werden.
Im Zuge der weiteren Erarbeitung der Vorentwürfe sind verwaltungsseitig Änderungen der bisherigen Vorentwürfe erforderlich geworden, sodass ein erneuter Verfahrensbeschluss empfehlenswert ist. Ebenfalls soll dieser erneute Beschluss als Signal an das Dorf zu verstehen sein, dass das Verfahren nunmehr konkret anläuft.
Die Änderungen betreffen größtenteils die Aufteilung der Baufenster sowie die örtlichen Bauvorschriften.
Das Planungsbüro NWP wird in der Sitzung die einzelnen Änderungen vorstellen und erläutern.
