Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 23.12.2016 bis einschließlich zum 23.01.2017 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Neben den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen des Ortsbürgervereins und des BUND vor.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist von der Regional- und Stadtplanung Diekmann & Mosebach, Rastede, eine Zusammenstellung mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt worden, die als Anlage beigefügt ist.
Wie in den Unterlagen ersichtlich, ist die Verwaltung weiterhin der Ansicht, dass für den Reitsportfachmarkt eine sog. Atypik geltend gemacht werden kann und somit nicht als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO einzuordnen ist.
Diese Einschätzung wird vom Landkreis Ammerland geteilt.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
