Abfallgebühr

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Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle

Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksam

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Ammerland. Siehe untenstehenden Link.