Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind.
Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Frischwasser. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks. Die aktuelle Gebühr für einen Kubikmeter Abwasser beträgt bei der Stadt Westerstede 2,90 €.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Für den Nachweis der abzusetzenden Wassermenge ist ein Abwassermengenzähler (Zwischenzähler), der den Bestimmungen des Eichgesetzes entspricht, einzubauen. Online können Sie Ihren Zwischenzählerstand hier melden:
→ Onlineformlar Zwischenzähler
Zusätzliche Wassermengen aus z.B. Zisternen sind ebenfalls über den vorgenannten Link zu melden.



