Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer teilt sich in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke.

Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Westerstede von 280% multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.

Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstücks ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid können Sie sich per Mail an abgaben@westerstede.de oder telefonisch an Frau Morgenthaler unter 04488 55-141 wenden.

Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Westerstede unter der Telefonnummer 04488 515-369.

Rechtsbehelf

Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuerbescheids.