Hundehaltung Abmeldung

Allgemeine Informationen

Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn

  • die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
  • der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
  • der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
  • der Hund verstirbt
Verfahrensablauf

Die Abmeldung kann

  • online
    • per Mail an abgaben@westerstede.de, per Post an Amt für Finanzen, Am Markt 2, 26655 Westerstede oder per Fax 04488 55-127
  • persönlich im Amt für Finanzen erfolgen.
Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet

  • Wegzugsdatum
  • vollständige neue Anschrift

Bei Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder Halter

  • Abgabedatum
  • Name und die Anschrift der neuen Halterin oder Halter

Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

  • Abgabedatum
  • Gegebenenfalls Einlieferungsschein

Bei Tod des Hundes

  • Gegebenenfalls Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes
  • Sterbedatum des Hundes
Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person innerhalb eines Monats bei der Stadt Westerstede anzuzeigen.