Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn
- die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
- der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
- der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
- der Hund verstirbt
Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn
Die Abmeldung kann
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Bei Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet
Bei Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder Halter
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
Bei Tod des Hundes
Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person innerhalb eines Monats bei der Stadt Westerstede anzuzeigen.