Hundehaltung Anmeldung
Allgemeine Informationen
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Westerstede mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 3. Lebensmonat vollendet hat.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldner. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
Als Hundehalter gilt nicht, wer einen Hund nicht länger als 2 Monate in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder ihn zum Anlernen hält.
Die Hundesteuer ist im Regelfall in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. in einer Summe zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Falls Sie dies wünschen, können Sie ⇒ hier einen entsprechenden Vordruck herunterladen.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung kann erfolgen:
- per Online-Service (siehe oben)
- per Mail an abgaben@westerstede.de
- per Post an Amt für Finanzen, Am Markt 2, 26655 Westerstede
- per Fax 04488 55-127
- persönlich im Amt für Finanzen im Rathaus Zum Stadtpark
Besonderheiten:
- Hundesteuermarken werden bei der Stadt Westerstede nicht ausgegeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung des Hundes mit, seit wann Sie den Hund besitzen. Ferner wird das Alter/Geburtsdatum des Hundes, die Rasse sowie gegebenenfalls die Angabe, woher der Hund kommt sowie der Name des Vorbesitzers, benötigt.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 50 €
b) für den zweiten Hund 100 €
c) für jeden weiteren Hund 200 €
d) für jeden gefährlichen Hund 500 €
Rechtsgrundlage
| SEPA Lastschriftmandat (36 KB) |




