Anträge können
- formlos schriftlich oder
- per Mail an abgaben@westerstede.de, per Post an Amt für Finanzen, Am Markt 2, 26655 Westerstede oder per Fax 04488- 55 127
- persönlich im Amt für Finanzen gestellt werden.
Die Befreiung der Steuer wird auf Antrag und unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erstmalig ab Beginn des Haushaltsjahres gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Die Befreiung wird nur so lange gewährt, wie die Bürgerin oder der Bürger die Voraussetzung erfüllt.
Eine nachträgliche Befreiung ist nicht möglich.



