Hundesteuer – Ermäßigung

Verfahrensablauf

Anträge können

  • formlos schriftlich oder
    • per Mail an abgaben@westerstede.de, per Post an Amt für Finanzen, Am Markt 2, 26655 Westerstede oder per Fax 04488 55-127 sowie
  • persönlich im Amt für Finanzen gestellt werden.

Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt ab Beginn des Haushaltsjahres, in dem der Antrag gestellt wird. Die Ermäßigung wird nur so lange gewährt, wie die die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Voraussetzungen

Steuerermäßigung wird gewährt

  • für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Für den Antrag der Steuerermäßigung bei Wachhunden müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Es findet eine individuelle Prüfung der örtlichen Gegebenheiten statt.