Veranstaltungen

Informationen zur Lebenslage
Plant Ihr Unternehmen eine größere Veranstaltung wie etwa eine Messe oder Sie möchten Sonderöffnungszeiten für Ihr Geschäft zum Straßenfest beantragen? Dann benötigen Sie dafür entsprechende Genehmigungen. Was es dabei zu beachten gibt und wann eine Anmeldung bei den Behörden erforderlich ist, erfahren Sie hier.
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
Wenn Sie anlässlich einer Messe oder Ausstellung, eines öffentlichen Festes (z.B. Gemeindefest, Schützenfest, Einweihungsfeiern etc.) oder im Rahmen eines anderen besonderen Anlasses Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle, aber keine Reisegewerbekarte. Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Sollten Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein, die zum Feilbieten bestimmter oder aller Waren...
DetailinformationenzuklappenFeiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz...
DetailinformationenzuklappenFestsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden. Beispiele für Marktprivilegien: -Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts -Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe -Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen -bestimmte...
DetailinformationenzuklappenGaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
-Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen. -Das gilt auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden soll. -Für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen...
DetailinformationenzuklappenLadenöffnungszeiten
In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für: -Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen, -Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen...
DetailinformationenzuklappenSonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen. Weitere...
DetailinformationenzuklappenStandplatzgenehmigung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt. Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
DetailinformationenzuklappenWanderlager anzeigen
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen , auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden. Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht. Das Wanderlager darf an...