Wahlen, Engagement und Beteiligung

Informationen zur Lebenslage
Mitbestimmen und Mitmachen: Sie möchten etwas Sinnvolles tun und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten? Es gibt viele Wege, sich sozial zu engagieren und zu beteiligen, Ehrenämter und „wählen gehen“ sind nur Beispiele.
DetailinformationenzuklappenAmtsblatt einsehen
Ihre Kommune veröffentlicht wichtige amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt, in der Zeitung oder online. Dazu zählen zum Beispiel Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen und Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien.
DetailinformationenzuklappenAnregungen und Beschwerden
Wenn Sie Ihrer Verwaltung Vorschläge machen wollen, wie diese ihre Bürgerfreundlichkeit und Effizienz verbessern könnte, oder wenn Sie begründete Beschwerden vorbringen wollen, kommen Sie besser ans Ziel, wenn Sie sich gleich an die richtige Person oder Stelle wenden.
DetailinformationenzuklappenBriefwahl / Wahlschein
DetailinformationenzuklappenBürgerberatung
Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.
DetailinformationenzuklappenÖffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
DetailinformationenzuklappenÜber kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
DetailinformationenzuklappenWählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen). Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.
DetailinformationenzuklappenWahlen
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie...
DetailinformationenzuklappenWahlrechtsbescheinigung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).