Benutzungsgebühren
Für die Ausleihe von Medien werden Benutzungsgebühren erhoben.
Erwachsene | 20,00 € |
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | frei |
Ermäßigte (nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises): Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren, Schwerbehinderte, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II | 10,00 € |
Paare sowie Familien mit Kindern über 18 J., die in einem Haushalt leben | 30,00 € |
Der Büchereiausweis ist 12 Monate gültig und nicht übertragbar.
Sie können die Benutzungsgebühren auch per Banküberweisung zahlen.
Unsere Konto-Daten bei der Landessparkasse zu Oldenburg lauten:
IBAN DE34 2805 0100 0040 4044 02
BIC SLZODE22XXX
Verwendungszweck: P14010270A30002960, Nutzungsgebühr Stadtbücherei
Bitte geben Sie den Verwendungszweck sowie Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort unbedingt an, da Ihr Büchereiausweis ansonsten nicht frei geschaltet werden kann.
Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben.
Diese addieren sich bis zur Rückgabe der Medien.
Frühestens 14 Tage nach Verstreichen des Rückgabedatums erfolgt eine erste gebührenpflichtige schriftliche Erinnerung.
Bleibt auch die dritte Erinnerung erfolglos, werden die Medien und die aufgelaufenen Gebühren durch die Stadtverwaltung auf Kosten des Entleihers eingezogen.