Benutzungsordnung
Die Stadtbücherei Westerstede ist eine öffentliche Einrichtung und kann von jedem / jeder genutzt werden.
Der / Die Benutzer / in meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises an und erklärt mit seiner / ihrer Unterschrift die Anerkennung dieser Benutzungsordnung.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Jeder / Jede Benutzer / in erhält einen Büchereiausweis, der nicht übertragbar und zu jeder Ausleihe mitzubringen ist.
Wir bitten, den Verlust des Ausweises sowie Änderungen der Anschrift oder Personalien umgehend mitzuteilen. Der/Die Inhaber / in des Ausweises haftet für jeden Schaden, der durch Missbrauch entsteht.
Haftung / Ersatz
Der / Die Benutzer / in ist im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Beschädigung und Verlust müssen der Stadtbücherei mitgeteilt werden; in diesem Fall ist der/die Entleiher / in zum Ersatz verpflichtet.
Wir bitten unsere Benutzer/innen, offensichtlich defekte Medien nicht auszuleihen, sondern an der Verbuchungstheke abzugeben.
Spiele sind vor der Entleihung sorgfältig durchzuzählen, weil jeder/jede Benutzer / in mit der Entleihung bestätigt, das Spiel vollständig mitgenommen zu haben. Zu jedem unserer Spiele gehört eine Baumwolltasche.
Internet
Die Stadtbücherei Westerstede ermöglicht ihren Benutzern / innen den Zugang zum Internet.
Sie ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge abgerufen werden.
Der / Die Benutzer / in verpflichtet sich, keine Manipulationen an Hard- und Software des Rechners vorzunehmen.
Kenntnisse zum selbstständigen Arbeiten im Internet sind für die Nutzung Voraussetzung.
Der / Die Benutzer / in verpflichtet sich, keine Internet-Bereiche mit in Deutschland unter Strafe gestellten Inhalten aufzurufen.
Hausordnung
Die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei nehmen das Hausrecht wahr. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Jeder/Jede Benutzer/in hat sich so zu verhalten, dass andere in der Benutzung der Bücherei nicht beeinträchtigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken sind in allen Räumen untersagt. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.
Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen oder den Anordnungen des Personals zuwiderhandeln, können von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.