Westerstede – Kerstin van Loo-Bergmann ist neue Bezirksvorsteherin in Garnholt. Doch was bedeutet das eigentlich? Die Berufung von Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern ist eine Besonderheit der Oldenburgischen Großgemeinden. Sie nehmen häufig Aufgaben der Verwaltung wahr und werden aus diesem Grund oft als der verlängerte Arm der Verwaltung bezeichnet.
Gewählt werden die Bezirksvorsteher in einer Dorfversammlung. Diese Wahl wird anschließend vom Verwaltungsausschuss bestätigt. Der Bürgermeister nimmt die Berufung vor.
Bis vor einigen Jahren haben die Bezirksvorsteher vor allem Erhebungen für das Niedersächsische Landesamt für Statistik durchgeführt, wie beispielsweise Bodennutzungserhebungen einschließlich Agrarberichterstattungen, Baumschulerhebungen und Viehzählungen. Für diese Erhebungen ist die Unterstützung der Kommunen inzwischen nicht mehr erforderlich, sie werden direkt von den Betrieben im Onlineverfahren bearbeitet.
Aus diesem Grund hat sich der Aufgabenbereich der Bezirksvorsteher verändert. Sie sind in erster Linie Ansprechpartner für die Bürger ihrer Bauerschaft und Kontaktperson zwischen Bürger und Verwaltung und erfüllen auch eine soziale Aufgabe
Die Bezirksvorsteher unterstützen die Verwaltung bei vielen Belangen wie unter anderem bei der Durchführung der Wahlen. Sie stellen das Team der ehrenamtlichen Helfer des Wahlvorstandes in ihrer Bauerschaft zusammen und werden selbst als Wahlvorsteher des Wahlvorstandes tätig.
Zu den von der Stadtverwaltung durchgeführten Anliegergesprächen werden die Bezirksvorsteher, die der Verschwiegenheit unterstehen, neben den Vertretern der Ortsbürgervereine ebenfalls regelmäßig eingeladen. Vielfach ist ihr Wissen über die örtlichen Gegebenheiten für die Verwaltung sehr hilfreich.
Glückwünsche zu überbringen, gehört zu den Aufgaben der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher.



