Ausschreibungen
Die Stadt Westerstede beschafft jährlich zahlreiche Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Sofern bei den Beschaffungen bestimmte Beträge überschritten werden, werden die Vergabeverfahren von der Zentralen Vergabestelle (ZVS) durchgeführt. In diesen Fällen werden die Vergabeverfahren elektronisch über das Deutsche Ausschreibungsblatt durchgeführt.
Über das Deutsche Ausschreibungsblatt erfolgt auch der Versand der Ausschreibungsunterlagen. Eine Übersendung in Papierform erfolgt nicht mehr.
Aktuelle Ausschreibungen
Hier stellen wir Ihnen die aktuellen Ausschreibungen zur Verfügung.
Ausschreibungen – Vorabinformationen
Hier erhalten Sie Informationen zu beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A. Für diese Ausschreibungen steht der Bieterkreis bereits fest.
Wir pflegen unsere Firmenkartei jedoch stetig!
Sollten Sie Interesse haben, bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt zu werden, schicken Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten für die Vorprüfung.
Zudem werden hier Vorinformationen gemäß § 12 EU VOB/A und § 38 VgV bekanntgegeben.
Vergebene Aufträge
Hier erhalten Sie Informationen zu vergebenen Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A, sowie Beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben gemäß § 30 UVgO.
Zudem finden Sie hier Informationen zu Vergabebekanntmachungen gemäß § 39 VgV und § 18 EU VOB/A.
Kostenfreie Registrierung
Beim Deutschen Ausschreibungsblatt gibt es einen kostenfreien Basis-Zugang mit dem die Abgabe von Angeboten möglich ist.
Sie können sich über den folgenden Link registrieren:
Eine Abgabe von Angeboten ohne Registrierung ist nicht möglich.
Häufig gestellte Fragen
Liebe Bieter,
ab sofort erfolgt die Veröffentlichung unserer Ausschreibungen ausschließlich über das Deutsche Ausschreibungsblatt. Um Ihnen die Nutzung zu erleichtern, haben wir diesen Hilfekatalog zusammengestellt. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch, um eine reibungslose und fristgerechte Teilnahme an der Ausschreibung zu gewährleisten.
Warum schreiben Kommunen aus?
Kommunen sind verpflichtet auszuschreiben. Gemäß § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben öffentliche Auftraggeber sämtliche Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der Vorschriften des GWB im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. In den §§ 98 und 99 GWB ist dabei definiert wer öffentliche Auftraggeber sind, darunter fallen auch Kommunen.
Diesen Regelungen dürfen sich die Kommunen auch nicht entziehen.
Es gibt in den Vergaberichtlinien nähere Regelungen zu den Ausschreibungen, vor allem wie auszuschreiben ist. Es muss nicht immer eine öffentliche Ausschreibung bzw. ein offenes Verfahren (EU-weit) erfolgen. Dies ergibt sich aus den Regelungen, die bestimmte Wertgrenzen enthalten.
Was kostet mich die Teilnahme an einer Ausschreibung?
Beim Deutschen Ausschreibungsblatt gibt es einen kostenfreien Basis-Zugang mit dem die Abgabe von Angeboten möglich ist. Sie können sich über den folgenden Link registrieren: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/auftrag-finden/tarife-fuer-unternehmen/basis-registrierung
Eine Abgabe von Angeboten ohne Registrierung ist nicht möglich.
Das Deutsche Ausschreibungsblatt bietet regelmäßig Schulungen an. Zu den aktuellen Schulungen gelangen sie hier.
Falls Sie Unterstützung benötigen oder auf technische Probleme stoßen, wenden Sie sich bitte an den Support des Deutschen Ausschreibungsblattes.
Was muss ich bei meiner Angebotsabgabe beachten?
Bitte achten Sie unbedingt auf die zulässige Form der Angebotsabgabe. Handelt es sich um eine Ausschreibung die vollständig elektronisch abgewickelt wird, können nur elektronisch eingereichte Angebotsunterlagen über das Vergabeportal gewertet werden. Papierangebote werden von der Wertung ausgeschlossen!
Das Angebot muss unterschrieben oder elektronisch signiert sein. Eine elektronische Signatur in Textform (d.h. der Name der Person, ist lesbar in das Unterschriftenfeld einzutragen) ist ausreichend.
Bitte denken Sie daran, Ihr vollständiges Angebot rechtzeitig bis zum Submissions-/ Eröffnungstermin einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können leider nicht gewertet werden.
Darf ich Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen?
Grundsätzlich dürfen die veröffentlichten Vergabeunterlagen vom Bieter nicht verändert werden. Sie laufen ansonsten Gefahr, mit Ihrem Angebot vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bei Fragen zum Leistungsverzeichnis ist es stattdessen anzuraten, Bieterfragen über die Nachrichtenfunktion beim Deutschen Ausschreibungsblatt zu stellen.
Wir sind ein präqualifiziertes Unternehmen. Ist die Präqualifikation als Eignungsnachweis ausreichend?
Nicht immer. Bitte prüfen Sie, ob zusätzliche Nachweise gefordert werden, wie z. B. Referenzen mit bestimmten Auftragssummen oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Allerdings deckt eine Präqualifizierung einen Großteil der Eignungsnachweise ab und ist in jedem Fall empfehlenswert.
Wie kann ich meine Abgabe nachträglich ändern oder zurückziehen?
Solange die Frist für die Abgabe von Angeboten noch läuft, können sie ihr Angebot bearbeiten oder zurückziehen.
Was mache ich, wenn ich ein technisches Problem bei der Angebotsabgabe habe?
Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Submissionsende/ Ablauf der Angebotsfrist die Angebote ein, um bei eventuellen Schwierigkeiten noch Kontakt zum Support des Deutsches Ausschreibungsblattes aufnehmen zu können. Den Support des Deutsches Ausschreibungsblattes erreichen Sie unter: 0211 / 88 27 38-288 oder hier.
Wie stelle ich Fragen zum Vergabeverfahren?
Über die Nachrichtenfunktion über das kostenlose Bietertool des Deutschen Ausschreibungsblattes können Sie sowohl Fragen stellen als auch Beantwortungen von Fragen und Informationen einsehen.
Sollten Fragen zum Vergabeverfahren auftauchen, stellen Sie diese ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des jeweiligen Verfahrens und wenden Sie sich nicht direkt an den angegebenen Ansprechpartner. Ihre eingegangene Frage wird intern an die zuständigen Fachämter weitergeleitet.
Die Antwort Ihrer Frage erfolgt ebenfalls über das Portal. Sie werden per Mail benachrichtigt, wenn die Antwort auf dem Portal eingestellt ist.
Wie erhalte ich Submissionsergebnisse?
Für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungen (Verfahren nach UVgO und VgV) werden keine Submissionsergebnisse herausgegeben.
Submissionsergebnisse werden nur für Verfahren nach VOB an die Bieter versendet.
Das Submissionsergebnis wird zeitnah nach der Submission über das Deutsche Ausschreibungsblatt an die teilnehmenden Bieter versendet.
Ihre Zentrale Vergabestelle der Stadt Westerstede




