Das Stadtarchiv der Stadtgemeinde Westerstede ist die zentrale kommunale Dienststelle für alle Fragen zur Geschichte Westerstede. Hier werden seit Beginn der 1960 er Jahre systematisch Dokumente, Bilder und Gegenstände gesammelt und archiviert, um die Geschichte der Stadt für heutige und zukünftige Generationen lebendig zu erhalten.
Diese Aufgabe wird zu einem großen Teil auch von ehrenamtlichen Mitarbeitern des „Vereins zur Förderung des heimatkundlichen Archivs der Stadt Westerstede“ wahrgenommen.
Zu den Archivbeständen gehören unter anderem historische Ansichten von Gebäuden und Straßen in Westerstede und den Dörfern um zu. Ebenso finden Sie bei uns nahezu alle Ausgaben der Lokalzeitung „Der Ammerländer“ von 1861 bis 1959.
Schon vieles ist verloren gegangen oder gedankenlos weggeworfen, weil nicht erkannt wurde, um welche Schätze es sich dabei oftmals handelt. Auf so manchen Dachböden oder in Kellern schlummern vermutlich noch Dokumente und Fotos, die für das Stadtarchiv von großem Interesse sein könnten. Sollten Sie im Besitz solcher „Schätze“ sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie helfen uns damit, die Geschichte der Stadt Westerstede für die folgenden Generationen fortzuschreiben.
Wenn Sie Interesse an den Schrift- und Bilddokumenten haben oder eine Veröffentlichung erwerben möchten, kommen Sie gerne zu uns.
- Wir verwahren Unterlagen, die aus der Arbeit der Stadtverwaltung entstanden sind:
Urkunden, Akten, Protokolle. Ebenso sammeln wir Fotos, Karten, Pläne, Filme, Tonaufnahmen, Plakate und Ansichtskarten zur Geschichte Westerstedes, aber auch Firmen-, Vereins- und private Dokumente. Hier können Sie unsere Arbeit unterstützen - jede Ergänzung unserer Bestände ist willkommen. - Wir entscheiden, welche dieser Unterlagen "archivwürdig" sind, also auf Dauer im Archiv aufbewahrt werden sollen, und welche vernichtet werden können.
- Wir übernehmen die archivwürdigen Unterlagen, setzen sie unter konservatorischen Gesichtspunkten instand und verwahren sie auf Dauer.
- Wir erschließen die Unterlagen durch Findmittel, mit deren Hilfe Sie die Archivalien zur Beantwortung Ihrer Fragen finden können.
- Wir geben mündliche und schriftliche Auskünfte und beraten Sie individuell bei Ihrer Suche nach Quellen zur Westersteder Geschichte. Diese legen wir Ihnen in unserem Lesesaal zur Einsichtnahme vor.
- Wir stellen Ihnen in unserer Archivbibliothek einen umfangreichen Buchbestand zur Stadt- und Landesgeschichte und anderen Themen für Ihre Nachforschungen zur Verfügung.
- Wir unterstützen Vereine, Gruppen und Initiativen, die zu stadtgeschichtlichen Themen forschen, und arbeiten gezielt mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen zusammen.
Auswärtigen Interessenten und Forschern wird empfohlen, vor dem geplanten Besuch eine schriftliche Anfrage an das Archiv zu richten und darin Benutzungszweck und Forschungsthema genau zu beschreiben, damit vorab geklärt werden kann, welche Quellen für die Bearbeitung des Themas in Frage kommen bzw. welche anderen Archive und Institutionen ggf. in die Nachforschungen mit einzubeziehen sind.
Während unserer Öffnungszeiten (Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr) stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Suche nach wichtigen Unterlagen. Eine Ausleihe von Archivalien ist nicht möglich.
Sollten Sie Abzüge oder Reproduktionen von Unterlagen haben wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter, jedoch können insb. Abzüge von Fotos durchaus einige Tage dauern.
Die Benutzung des Stadtarchivs Westerstede ist geregelt durch die Benutzungsordnung vom 25. August 1995, die sich an die Bestimmungen des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) vom 25. Mai 1993 anlehnt. Prinzipiell ist die Einsichtnahme in die beim Stadtarchiv Westerstede verwahrten Archivalien für jedermann möglich, sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachgewiesen werden kann und der Benutzung nicht Schutzfristen entgegenstehen.
In manchen Fällen sind Benutzungseinschränkungen auch aus konservatorischen Gründen gegeben, wenn Archivalien durch die Vorlage einer Gefährdung ausgesetzt werden oder bereits beschädigt sind. In solchen Fällen werden nicht die Originale, sondern - falls vorhanden - Schutzmedien vorgelegt.
Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Westerstede.
Benutzungen zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sind gebührenfrei, Benutzungen zu privaten und kommerziell-publizistischen Zwecken (Familienforschung, Forschungen zu Firmenjubiläen, kommerzielle Verwertung von Archivalienreproduktionen u.ä.) dagegen sind teilweise gebührenpflichtig.
Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs- und teilweise gebührenpflichtig. Zusätzlich zu den Wiedergabegebühren werden Gebühren für die Anfertigung von Kopien oder Reproduktionen sowie Auslagen für die Versendung gesondert in Rechnung gestellt.
Bei gebührenpflichtigen Anfragen, bei Bestellung von Reproduktionen aus dem Ausland und Erteilungen von Wiedergabegenehmigungen ins Ausland werden die anfallenden Gebühren bzw. dem Archiv entstehenden Unkosten per Vorausrechnung erhoben.
Archivbibliothek
Das Stadtarchiv verfügt über eine umfangreiche Bibliothek mit über 1.200 Bänden.
Darin enthalten sind Werke zur Religion, zu Kirchen, zur Kunst und Kultur, zur Geschichte und zur Architektur im Ammerland.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Verwaltungsliteratur und Gesetzestexte sowie regionale Veröffentlichungen (v. a. Chroniken, Firmen- und Festschriften, Prüfungsarbeiten).
Die Bibliothek steht den Besuchern des Stadtarchivs kostenlos zur Verfügung. Eine Ausleihe ist nicht möglich.
Kopien können zum Preis von DIN A4 0,15 € und DIN A3 0,25 € je Seite selbst angefertigt werden.
Die Informationen werden derzeit so aufbereitet, dass sie mit der Suche durchsucht werden können. Bis dahin haben wir hier ein PDF für Sie.
BÜCHERVERKAUFSLISTE
Bücher- und Schriftenverkauf:
| Titel | Betrag | |
|---|---|---|
| „Westerstede im Wandel“ von Georg Müller (2000) | 3,-- € | |
| „Westersteder Köpfe“ von Hans Wächter (1998) | 3,-- € | |
| „200 Jahre Westersteder Markt“ 1785-1985 | 1,-- € | |
| „Die Braut von Fikensolt“ von Erika-Janna Peterson (1994) | 4,-- € | |
| „Spektakel 1457“ Schlacht bei Fikensolt vom OBV Mansie und Dorfgemeinschaft Fikensolt (2012) | 1,-- € | |
| „Immer mit dem Dackel um den Kirchturm herum“ von Helmut Kiausch (1988) | 4,-- € | |
| „Liebe alte Brakenhoffschule“ (2. Auflage, 2002) | 3,-- € | |
| „Flucht und Vertreibung“ von Walter Leik (1994) | 4,-- € | |
| „Geschichte der Westersteder Juden“ von Werner Vahlenkamp (1988) | 5,-- € | |
| „Hermann Ries - Ammerländer in der Zeitenwende“ von Helmut Harms (1997) | 1,-- € | |
| „Die Krömerei in Westerstede“ von Gerold Otten (2009) | 4,-- € | |
| Bildersammlung von Gerold Otten „Mit Gerold unterwegs“ | 32,-- € | |
| „Die Geschichte der Baumschulen“ | 1,-- € | |
| Werk und Wandel auf festem Grund von Helmut Harms (1999) | 9,90 € | |
| „Kuck mal – Bilderbogen Westerstede“ von Heiner Otto | 8,-- € | |
| „Zuerst spielten wir auf einen Korbballständer und mit einem Fußball...“ 50 Jahre Basketball in Westerstede (1958–2008) von Arne und Lorenz Peiffer | 10,-- € | |
| Chronik Burgforde – Aus der Vergangenheit unseres Dorfes | 15,-- € | |
| 100 Jahre Ihausen – Ein Fehndorf erzählt (1908–2008) | 15,-- € |
Westersteder Archiv Mitteilungen:
| Titel | Betrag | |
|---|---|---|
| „Schulgärten in Westerstede“ (Mai 1994) | 1,-- € | |
| „Casper Gottfried Köppen, ein Brandenburger als Pastor in Westerstede“ (April 1995) | 1,-- € | |
| „Vom Flachs zum Leinen“ (Wie das Leinen in die Brauttruhe kam) (Juni 1999), Nr. 6 | 1,-- € | |
| „Westerstede – Der große Brand 1815“ (Dez. 2003), Nr. 7 | 1,-- € | |
| „Die Geschichte der Baumschulwirtschaft im Ammerland“ | 3,-- € |
DVD Verkauf:
| Titel | Betrag | |
|---|---|---|
| Westerstede – Eine Stadt im Grünen (2008) | 5,-- € | |
| Rhodo 2010 in Westerstede | 5,-- € | |
| Kirchwege im Ammerland | 5,-- € |
Der Förderverein für das heimatkundliche Archiv der Stadtgemeinde Westerstede wurde 1993 gegründet. Seine Ziele und Aufgaben stellen sich wie folgt dar:
- Sammlung und Pflege des heimatkundlichen Kulturgutes soweit es im Rahmen des Archivs erfassbar ist
- Fortführung der bisher geleisteten Arbeiten
- Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Herausgabe von Schriften, Veranstaltung von Vorträgen und Ausstellungen
- Durch eigene Vereinsbeiträge für den Bestandsaufbau beitragen
Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. 10 €.
Der Förderverein für das heimatkundliche Archiv Westerstede ist vom Finanzamt Westerstede als besonders förderungswürdig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden, auf die der Verein für seine Arbeit dringend angewiesen ist, sind steuermindernd.
Jeder, der unseren Einsatz unterstützen möchte, ist bei uns herzlich willkommen.
Wenn Sie Mitglied des Vereins werden wollen, um die Arbeit des Stadtarchivs zu unterstützen, füllen Sie bitte folgendes Anmeldeformular aus und schicken es an das Stadtarchiv Westerstede. Wir leiten dieses dann an den Förderverein weiter.
Vorstandsliste des Fördervereins für das Heimatkundliche Archiv:
1. Vorsitzender: Klaus Beckmann
Adresse: Auf der Lohe 12, 26655 Westerstede
Telefon 04488 2647
2. Vorsitzender: Walter Stigge
Adresse: Heidkampsweg 7, 26655 Westerstede
Telefon 04488 528052
Kassenwart: Thomas Hauschulz
Adresse: Eberhard-Ries-Straße 4a, 26655 Westerstede
Schriftführerin: Marion Sommer
Adresse: Baumschulenstraße 46a, 26655 Westerstede
Satzung des Fördervereins für das heimatkundliche Archiv der Stadtgemeinde Westerstede e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Förderverein für das heimatkundliche Archiv der Stadtgemeinde Westerstede hat seinen Sitz im Stadtgebiet Westerstede und ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist es, die Heimatkunde zu fördern und das Stadtarchiv bei seinen heimatkundlichen Aufgaben finanziell und ideell zu unterstützen.
Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung des steuerbegünstigten Stadtarchivs verwendet.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft des Vereins können erwerben:
- natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Die Mitgliedschaft wird durch die schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über deren Annahme entscheidet der Vorstand.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit deren Auflösung.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt und eventuell ein Schaden für den Verein abgewendet werden muss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
§ 4 Organe
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung Ist vom Vorstand einmal jährlich einzuberufen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen.
Eine Bekanntmachung in der Tageszeitung ,,Nordwest Zeitung” sollte ebenfalls erfolgen.
Vor der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Kassenlage durch zwei Rechnungsprüfer zu prüfen; dafür sind die Aufzeichnungen und Belege heranzuziehen. Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
Die Wahl der Rechnungsprüfer erfolgt durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre.
Jährlich scheidet ein Rechnungsprüfer aus.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Mitglieder anwesend sind.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
Eine geheime Abstimmung kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
Änderungen der Satzung oder Auflösung des Vereins können nur mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder Stellvertreter geleitet.
Über die Mitgliederversammlung Ist ein Protokoll zu führen, welches jeweils vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet werden muss.
Wenn mindesten 10 Mitglieder es schriftlich beantragen, so hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
§ 6 Vorstand
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich ein Mitglied des Vorstandes in der Reihenfolge Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer und Kassenwart neu, wobei die erste Wahl des/der Vorsitzenden in 2015 erfolgt.
Der Gesamtvorstand besteht aus: der/den Vorsitzenden
Stellvertreter (2. Vorsitzender)
Schriftführer
Kassenwart
Wiederwahl ist zulässig.
Bis zu einer ordnungsgemäßen Neuwahl bleibt jedes Vorstandsmitglied im Amt.
Beschlüsse werden im Vorstand mit einfacher Mehrheit gefasst.
Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Unterstützung dauernd oder vorübergehend einen Arbeitskreis/Beirat zu berufen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter, die jeder allein vertretungsberechtigt sind.
§ 7 Einkünfte und Vermögen
Der von jedem Mitglied zu zahlende Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Beiträge, Spenden und alle anderen Einkünfte sind für den unter § 2 festgesetzten Zweck zu verwenden.
Bis zu ihrer satzungsgemäßen Verwendung sind die Mittel des Vereins ertragsbringend anzulegen.
§ 8 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Westerstede, die es unmittelbar und ausschließlich für heimatkundliche Aufgaben gemäß § 2 zu verwenden hat.
§ 9 Annahme
Die vorliegende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 25. März 2015 beschlossen.
Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Vertrauen ist wichtig, besonders wenn es um Ihre Daten geht.
Aus diesem Grund erachten wir es als unsere Verpflichtung, nur Daten zu erheben, welche unbedingt erforderlich sind sowie die Daten mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten und vor Missbräuchen zu schützen.
Der Förderverein für das heimatkundliche Archiv der Stadt Westerstede e.V. hält sich strikt an die datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Nachstehend finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und den Ihnen zukommenden Rechten.
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen im Förderverein für das heimatkundliche Archiv der Stadt Westerstede e.V.
1. Vorsitzender: Klaus Beckmann, Zum Stiftungspark 27, 2665 Westerstede, 04488-5205898
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Der Förderverein für das heimatkundliche Archiv der Stadt Westerstede e.V. erhebt folgende Daten:
Anrede, Vorname und Nachname
Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
Geburtsdatum
Bankdaten
Eintrittsdatum
Die Erhebung dieser Daten erfolgt:
Um Sie als Mitglied zu identifizieren und im internen Mitgliederverzeichnis führen zu können, zur Korrespondenz mit Ihnen, sowie für den Einzug des Mitgliederbeitrages.
Um Ihnen die Vereinsnachrichten zukommen zu lassen.
Alle Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. B DSGVO verarbeitet.
Auskunftsrecht:
Sie haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft über ihre beim Förderverein für das heimatkundliche Archiv der Stadt Westerstede e.V. gespeicherten Daten.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach Ihrem Austritt aus dem Verein gelöscht.
Sie haben die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen. Falls Sie der Datenschutzerklärung nicht zustimmen, bitten wir Sie, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen.
Materialabgabe an das Archiv
Das Stadtarchiv kümmert sich nicht nur um die Überlieferung aus der öffentlichen Verwaltung, sondern sammelt auch Unterlagen von Firmen, Höfen, Vereinen und Privatpersonen aus Westerstede.
Wenn Sie Unterlagen an das Stadtarchiv abgeben möchten, können Sie uns zu den allgemeinen Öffnungszeiten erreichen, um einen Termin zu vereinbaren.
Was gilt es zu beachten, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten?
Generell gilt: „Lieber zu viel als zu wenig".
Da das Stadtarchiv ein Interesse hat, die Überlieferung so vollständig wie nötig und so aussagekräftig wie möglich zu gestalten, um damit die Geschichte des Lebens in Westerstede zu dokumentieren, ist es uns lieber, Sie bringen sämtliche vorhandene Unterlagen - gern auch ungeordnet - vorbei. Dies ist wichtig, um die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Unterlagen erkennen zu können.
Wir nehmen dann eine erste Sichtung und Bewertung (ggf. auch Ordnung) der Unterlagen vor und entscheiden, welche Unterlagen für das Stadtarchiv wichtig sind. Bei größeren Mengen kommt ein Mitarbeiter des Archivs auch gerne zu Ihnen und übernimmt die Sichtung und Bewertung vor Ort.
Sammelt das Archiv nur alte Unterlagen?
Nein! Da auch die Gegenwart irgendwann zur Vergangenheit wird, sind wir stets darum bemüht, auch Unterlagen jüngeren Datums zu übernehmen, um unsere Aufgaben auch in Zukunft ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.
Was passiert, wenn das Stadtarchiv Unterlagen übernimmt?
Wenn Sie Unterlagen haben, die für das Stadtarchiv interessant sind, wird ein Deposital- oder Übereignungsvertrag mit Ihnen abgeschlossen. Ein Depositalvertrag bedeutet, dass die Unterlagen weiterhin in Ihrem Besitz bleiben, aber im Stadtarchiv aufbewahrt, gepflegt und für eine weitere Nutzung erschlossen werden. Bei einem Übereignungsvertrag gehen die Unterlagen in den Besitz des Stadtarchivs über.
In beiden Fällen wird eine Übergabeliste angefertigt, in der der Umfang, der Inhalt und die Laufzeit der abgegebenen Unterlagen aufgeführt sind. Damit wird genau dokumentiert, welche ihrer Unterlagen sich im Stadtarchiv befinden.
Wer kann meine Unterlagen einsehen?
Für die Benutzung von Unterlagen aus dem Stadtarchiv gelten die Sperrfristen des Niedersächsischen Archivgesetzes. Generell gilt daher: Archivgut darf erst 30 Jahre nach seiner letzten inhaltlichen Bearbeitung für die Benutzung freigegeben werden. Bei Unterlagen, die den Datenschutzbestimmungen unterliegen, wie z.B. private Daten, erfolgt die Freigabe frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person. Ergänzend dazu können für Ihre Unterlagen auch generell andere Sperrfristen vereinbart werden, so dass die Daten der wissenschaftlichen Forschung möglicherweise früher zur Verfügung gestellt werden können, oder es wird z.B. vereinbart, dass der Nutzer erst Ihre Genehmigung zur Einsicht benötigt.
Karte
- Jaspershof, Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede

- Förderverein für das heimatkundliche Archiv, Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede




