Europawahl
Die Europawahlen finden am Sonntag den 26.Mai 2019, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zeitgleich mit der Bürgermeisterwahl statt.
Es werden in Deutschland für das Europäische Parlament 96 der insgesamt 705 Abgeordnete für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Bin ich berechtigt, an der Wahl teilzunehmen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltage
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Teilnahme an den Wahlen
Voraussetzung ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Diese erfolgt in der Regel von Amts wegen. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl. Die Stadt Westerstede hat 27 Wahllokale. Das zuständige Wahllokal, in welchem gewählt werden kann, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro der Stadt Westerstede sowohl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, als auch mündlich oder elektronisch gestellt werden, nicht aber telefonisch.
Was bewirkt meine Stimme?
Jede Wählerin, jeder Wähler hat eine Stimme, die nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewertet wird.
Die Parteien oder die politischen Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament auf.
Dabei ermitteln die Parteien oder politischen Vereinigungen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidatinnen und Kandidaten als auch den jeweiligen Listenplatz. Die 96 Abgeordneten der jeweiligen Liste werden nach dem Verhältnis nach dem der erworbenen Stimmen gewählt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters und der Internetseite der niedersächsischen Landeswahlleiterin.
Bürgermeisterwahl, direkt wählen – direkt mitbestimmen
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag den 26.05.2019, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zeitgleich mit der Europawahl statt. Für eine eventuelle Stichwahl ist der 16.06.2019 vorgesehen.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird für die Restdauer der laufenden und die Dauer der folgenden allgemeinen Wahlperiode der Ratsmitglieder bis zum Jahr 2026 gewählt.
Bis zum 22.04.2019 um 18 Uhr konnten Wahlvorschläge bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Westerstede eingereicht werden. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2019 beschlossen folgende Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl zuzulassen:
1. Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
Berg, Markus
Geburtsjahr: 1979
Diplom-Kaufmann (FH) / Angestellter
Westerstede
Sanddornweg 18 a
2. Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Lukoschus, Frank
Geburtsjahr: 1970
Berufssoldat
Westerstede
Heinrich-Siede-Straße 22 a
3. Wahlvorschlag Unabhängige Wählergemeinschaft Westerstede
Rösner, Michael
Geburtsjahr: 1963
Kriminalbeamter
Westerstede
vom-Stein-Straße 113
4. Einzelwahlvorschlag Hinrichs
Hinrichs, Hilke
Geburtsjahr: 1966
Stadtverwaltungsdirektorin
Westerstede
Westersteder Straße 25 a
5. Einzelwahlvorschlag Severin
Severin, Heinz
Geburtsjahr: 1955
Angestellter im Gastgewerbe
Westerstede
Gartenstraße 7
6. Einzelwahlvorschlag Stark
Stark, Stefan
Geburtsjahr: 1968
Fotograf und Redakteur
Westerstede
Anton-Günther-Straße 45
Bin ich berechtigt, an der Wahl teilzunehmen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltage
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Westerstede ihren Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Teilnahme an den Wahlen
Voraussetzung ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Diese erfolgt in der Regel von Amts wegen. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl. Die Stadt Westerstede hat 27 Wahllokale. Das zuständige Wahllokal, in welchem gewählt werden kann, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können ab Ende April 2019 im Bürgerbüro der Stadt Westerstede sowohl durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, als auch mündlich oder elektronisch gestellt werden, nicht aber telefonisch.
Was bewirkt meine Stimme?
Jede Wählerin, jeder Wähler hat eine Stimme, durch die der neue Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin gewählt wird. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält bei der Bürgermeisterwahl keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so findet am Sonntag, 16. Juni 2019 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt. Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, wer die meisten Stimmen erhalten hat.
Weitere Informationen finden Sie auf Internetseite der niedersächsischen Landeswahlleiterin.