Die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wurde am 09.06.2020 vom Rat der Stadt Westerstede beschlossen und ist zum 01.08.2020 in Kraft getreten.
Die in der Sitzung des Sozialausschusses zu TOP 6 bis 10 diskutierten Änderungen führen nun dazu, dass ebenfalls der Wortlaut der Satzung entsprechend geändert werden muss. Die Änderungen wurden bereits in den anliegenden Entwurf eingearbeitet und sind in Rot hervorgehoben.
Ferner wurden Änderungen redaktioneller Art vorgenommen, weil mittlerweile ein neues Kindertagesstättengesetz in Kraft getreten ist und sich dadurch die Rechtsnorm, auf die man sich in der Satzung bezieht, verändert hat.
Zum besseren Verständnis wurden zudem kleine sprachliche Änderungen vorgenommen.
Um klarzustellen, dass die Anlagen der Satzung der reinen Information dienen, bei deren durch die Satzung bestimmten Änderung nicht die Satzung an sich durch Ratsbeschluss abgeändert werden muss, wurde § 9 eingefügt und zudem der Auftrag eingearbeitet, die Satzung alle drei Jahre auf ihre Aktualität zu überprüfen.