Das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB des oben genannten Bauleitplanverfahrens wurde vom 20.01.2026 bis einschließlich zum 20.02.2026 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme nach § 4 Absatz 2 BauGB aufgefordert worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird. Die Beschlussvorlage wird ggf. ergänzt.
Ergänzung, 20.02.2026:
Die vorläufige Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (Stand 19.02.2026) wurde nachgereicht.
Mit Stand zum 19.02.2026 sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben lediglich klarstellende Ergänzungen in den Begründungen zur Folge.
Ergänzung 24.02.2026
Es sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.
Die endgültige Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen ist nunmehr beigefügt.
Ergänzung 13.03.2026
Die endgültigen Planzeichnungen und Begründungen inkl. Markierungen und Nennung der Kompensationsfläche wurde beigefügt.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.

(Geltungsbereich)