Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Gesamtthemenübersicht Hundesteuer

Die Hundehaltung unterliegt der Hundesteuer.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben wird. Die Höhe der Hundesteuer ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, das heißt sie kann von Gemeinde zu Stadt unterschiedlich sein.

Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.