Windenergieplanung
Stand der Windenergieplanung in der Stadt Westerstede
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Westerstede hat am 07.12.2021 den Aufstellungsbeschluss des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gefasst, der am 01.02.2022 in der Nordwest-Zeitung veröffentlicht wurde.
Anschließend wurden Planungsparameter, wie z.B. Abstände zu Wohnnutzungen, zu Infrastrukturen, zu Belangen der übergeordneten Raumnutzung und zu naturschutzfachlichen Belangen ermittelt, bewertet und in einer sog. Standortpotentialanalyse verarbeitet. Dabei konnten einige geeignete Standorte ermittelt werden.
Um die betroffenen Anwohner stärker in das Verfahren einzubinden, wurde die Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur Thematik „Windenergie“ nicht wie üblich durchgeführt, sondern im Umfang breiter aufgestellt. So wurde beschlossen, neben einer Einsicht und Möglichkeit der Stellungnahme im Rathaus und über das Internet, auch eine abendliche Informationsveranstaltung sowie zwei sog. Bürgerinformationstage durchzuführen. Bei der letztgenannten Form wurden ganztägige Informationsangebote realisiert, bei denen individuelle Fragen in einem persönlichen Austausch geklärt werden konnten. Die in den Bauausschüssen sowie der Informationsveranstaltung gezeigten Präsentationen sind weiterhin unter „Dokumente“ einsehbar.
Die Präsentationen sollen dazu dienen, erste Anhaltspunkte über das Erfordernis der Windenergieplanung zu erlangen und sich mit der grundsätzlichen Thematik auseinandersetzen zu können.
Über die grundsätzlichen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und den rechtlichen Rahmenbedingungen wird auf das Ratsinformationssystem der Stadt Westerstede, ris.westerstede.de (über Kalender, Sitzung des Bauausschusses vom 29.11.2022, 22.08.2023 sowie 19.12.2023) verwiesen.
Am 19.12.2023 hat der Rat der Stadt Westerstede den Feststellungsbeschluss der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes – sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ – gefasst. Der Landkreis Ammerland hat die Flächennutzungsplanänderung mit Verfügung vom 23.01.2024 – Geschäftszeichen: 63-W-137.F-Pl-Ä.-Teil FPl.Wind/2023, genehmigt. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 05/24 vom 26.01.2024 für den Landkreis Ammerland bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die Bekanntmachung wurde in der Nordwest-Zeitung - Ammerländer Teil vom 30.01.2024 – mit einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen, siehe „Dokumente“.
Der gesamte Bekanntmachungstext inkl. der Teilbereiche in Detailansicht können im Amtsblatt des Landkreises Ammerland (Nr. 5/24) auf der Internetseite des Landkreises Ammerland (www.ammerland.de) eingesehen werden. Des Weiteren ist ein Auszug aus dem Amtsblatt unter „Dokumente“ eingestellt.
Die Begründung sowie die Planzeichnung sind unter dieser Internetadresse (Themen → Bauleitplanung → Flächennutzungspläne → 137. Änderung Teilflächennutzungsplan Windenergie) einsehbar.
Weitere Unterlagen, wie die zusammenfassende Erklärung, können bei der Stadt Westerstede angefordert und angesehen werden.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Westerstede und geht aus dem nachfolgendem Kartenausschnitt hervor:
Bei Fragen zu der Thematik oder wenn Sie noch weitere Unterlagen benötigen wenden Sie sich gerne an Herrn Hinrichs, 04488/55-425, an Herrn Hots, 04488/55-422 oder an Frau Eggert-Goosmann, 04488/55-472.
| Bauamt | |
| Am Markt 2 26655 Westerstede Telefon: 04488 55-421 Telefax: 04488 55-488 | |






